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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Moselhotel Hähn für Hotelaufnahmeverträge
Stand: 01.04.10
1. Geltungsbereich
1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen von Moselhotel Hähn für den Kunden.
2.Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Moselhotel Hähn und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss,-partner; Verjährung
1.Dieser Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden zustande. Sämtliche Reservierungen müssen schriftlich erfolgen.
2.Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er Moselhotel Hähn gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern Moselhotel Hähn eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
4.Alle Ansprüche gegen Moselhotel Hähn verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisanhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1.Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von Moselhotel Hähn zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Moselhotel Hähn an Dritte.
2.Die Preise können von Moselhotel Hähn ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Hotel Hähn dem zustimmt.
3. Rechnungen von Moselhotel Hähn sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Moselhotel Hähn ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Moselhotel Hähn berechtigt, die jeweils rechtlich geltenden Verzugszinsen zu verlangen. Moselhotel Hähn bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung bei Hotelreservierung sind 10 % des Gesamtpreises als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist bis 8 Tage vor Anreise einzuzahlen und der Einzahlungsbeleg mitzubringen
8.Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Moselhotel Hähn aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt der Kunden (Abstellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Moselhotel Hähn
1.Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Moselhotel Hähn geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Moselhotel Hähn. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von Moselhotel Hähn zur Rücksichtsnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2.Kostenlose Stornierung bis 30 Tage vor Anreise beiderseits möglich. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Moselhotel Hähn ausübt, sofern nicht ein Fall des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3.Nach der kostenfreien Stornierungsfrist betragen die Rücktrittskosten je angemeldeter Teilnehmer vom Gesamtpreis der gebuchten Leistung wie folgt:
- Tag der Buchung bis zum 21. Tag vor Anreise 20 %, jedoch mind. 35,00 €
- bis 30 Tage vor Anreise 45%
- bis 20 Tage vor Anreise 80 %
- bis 10 Tage vor Anreise 100 %
- am Anreisetag 100% bei Übernachtung, mit oder ohne Frühstück, 70 % bei Halbpension, 60 % bei Vollpension
- bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Erstattung der gebuchten Leistung
5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1.Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat Moselhotel Hähn das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen Moselhotel Hähn herleiten kann.
2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Hotel Hähn spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Moselhotel Hähn aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
6. Haftung von Moselhotel Hähn
1.Für eingebrachte Sachen des Kunden haftet Moselhotel Hähn dem Kunden nachdem gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens €3500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis €800 im Zimmersafe aufbewahrt werden. Moselhotel Hähn empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung von Moselhotel Hähn gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
2. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Moselhotel Hähn bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Moselhotel Hähn
7.Datenschutz
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